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   VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202   

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VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202 (https://dejure.org/2009,73139)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202 (https://dejure.org/2009,73139)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - AN 9 K 08.02202 (https://dejure.org/2009,73139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint); offensichtlich aussichtsloser Schadensersatzprozess; baufälliges Dach; bauaufsichtliches Einschreiten; Gefahr für Leben und Gesundheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Absicht, einen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) oder einen Entschädigungsanspruch gemäß § 42 BauGB oder aus enteignungsgleichem Eingriff bei den ordentlichen Gerichten geltend machen zu wollen, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begründen kann (vgl. BVerwG vom 18.10.1985, BVerwGE 72, 172 ff.; Schmidt in: Eyermann, VwGO, § 113 RdNr. 87; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 RdNr. 136, jeweils m.w.N.).

    Bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann die "offensichtliche Aussichtslosigkeit" eines beabsichtigten zivilgerichtlichen Haftungsprozesses allerdings nur dann angenommen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. BVerwG vom 18.10.1985, a.a.O.; vom 29.4.1992, NVwZ 1992 S. 1092).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Für das besondere Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinn von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BVerwG vom 9.2.1967, BVerwGE 26, S. 161 ff.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Ein Feststellungsinteresse ist zwar zumindest in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe gegeben, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfG vom 27.2.2007, BVerfGE 117, 244 ff.; BVerwG vom 30.4.1999, Az. 1 B 36/99 - juris).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann die "offensichtliche Aussichtslosigkeit" eines beabsichtigten zivilgerichtlichen Haftungsprozesses allerdings nur dann angenommen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. BVerwG vom 18.10.1985, a.a.O.; vom 29.4.1992, NVwZ 1992 S. 1092).
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Ein Feststellungsinteresse ist zwar zumindest in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe gegeben, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfG vom 27.2.2007, BVerfGE 117, 244 ff.; BVerwG vom 30.4.1999, Az. 1 B 36/99 - juris).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Die Absicht, einen Amtshaftungsprozess zu führen, begründet jedoch dann kein Feststellungsinteresse, wenn dieser offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerwG vom 28.8.1987, NJW 1988 S. 926 f.).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG schließt nicht die Verpflichtung eines Gerichts zum Erlass einer Sachentscheidung ein, wenn der Bürger des beantragten Rechtsschutzes nicht (mehr) bedarf, so dass sich die (weitere) Inanspruchnahme des Gerichts als unnütz erweist (vgl. BVerwG vom 16.10.1989, NVwZ 1990, S. 360).
  • VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 3 S 08.02201

    Vorläufiger Rechtsschutz; Begründung des Sofortvollzugs; teilweiser Abbruch eines

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
    Mit Beschluss vom 16. Dezember 2008 lehnte das Gericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab (Az. AN 3 S 08.02201).
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